Vertretung auf Vorstandsebene in Europa: Überblick im Jahr 2017

In 19 der 31 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gibt es eine gesetzliche Regelung für die Vertretung der Arbeitnehmer in den Leitungsorganen. Selbst in Ländern ohne gesetzliche Regelungen, wie Italien und Belgien, gibt es (wenn auch nur in Ausnahmefällen) Fälle, in denen Arbeitnehmervertreter aufgrund eines Tarifvertrags im Vorstand des Unternehmens sitzen.

Die Situation im Jahr 2017 hat sich im Vergleich zu 2015 leicht verändert, da in der Tschechischen Republik im Januar 2017 für den privaten Sektor wieder Regeln für die Arbeitnehmervertretung auf Vorstandsebene eingeführt wurden. Damit gehört dieses Land nun wieder zu der Gruppe von Ländern, in denen die Vorschriften einen breiteren Geltungsbereich haben und sowohl staatliche Unternehmen als auch den privaten Sektor abdecken. Die aktualisierte Situation ist auf der untenstehenden Karte dargestellt.

Je nach Unternehmensstruktur in dem jeweiligen Mitgliedstaat können die Arbeitnehmervertreter entweder im Vorstand (in einem monistischen System mit nur einem Verwaltungsrat) oder im Aufsichtsrat (in einem dualistischen System mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat) sitzen. In jedem Land hat sich ein spezifisches System entwickelt, und die Vertretung (auf Vorstandsebene) ist immer in den größeren Kontext des nationalen Systems der Arbeitsbeziehungen eingebettet. Daher unterscheidet sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.

Situation in Europa im Jahr 2015

In 19 der 31 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es gesetzliche Regelungen zur Vertretung der Arbeitnehmer im Vorstand. Selbst in Ländern, in denen es keine gesetzlichen Regelungen gibt, wie in Italien und Belgien, gibt es (wenn auch nur in Ausnahmefällen) Fälle, in denen Arbeitnehmervertreter aufgrund eines Tarifvertrags im Vorstand des Unternehmens sitzen. Verfügbar in EN, DE und FR.

Je nach der Unternehmensstruktur in dem jeweiligen Mitgliedstaat können die Arbeitnehmervertreter entweder im Vorstand (in einem monistischen System mit nur einem Verwaltungsrat) oder im Aufsichtsrat (in einem dualistischen System mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat) sitzen. In jedem Land hat sich ein spezifisches System entwickelt, und die Vertretung (auf Vorstandsebene) ist immer in den größeren Kontext des nationalen Systems der Arbeitsbeziehungen eingebettet. Daher unterscheidet sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.