Nachhaltigkeit und Beteiligung der Arbeitnehmer

Was ist Nachhaltigkeit?

1987 definierte die Brundtland-Kommission der Vereinten Nationen Nachhaltigkeit als "die Erfüllung der Bedürfnisse der Gegenwart, ohne die Fähigkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen". Auf gesellschaftlicher Ebene wird Nachhaltigkeit heute als eine von drei Säulen verstanden: Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Auf Unternehmensebene wird Nachhaltigkeit anhand von drei großen Dimensionen gemessen: Umwelt, Soziales und Governance (oder ESG).

Was bedeutet Nachhaltigkeit für die Arbeitnehmer?

Das Interesse der Arbeitnehmer an der Nachhaltigkeit lässt sich in dem Satz zusammenfassen: "Es gibt keine Arbeitsplätze auf einem toten Planeten". Während Umweltmaßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels dringend erforderlich sind, sind auch soziale Maßnahmen notwendig, um einen "gerechten Übergang" zu gewährleisten. Ausbildung und Umschulung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit sind entscheidende Themen, die in der Nachhaltigkeitspolitik behandelt werden müssen.

Was bedeutet Nachhaltigkeit für die Beteiligung der Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmer haben ein Interesse an der langfristigen Nachhaltigkeit ihrer Unternehmen. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter können ihre Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte nutzen, um mit der Unternehmensleitung über diese Themen zu verhandeln und die Nachhaltigkeit ihrer Unternehmen zu fördern. Neue EU-Rechtsvorschriften, darunter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD), stärken die Rechte der Arbeitnehmer in Nachhaltigkeitsfragen.

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Gesetzgebung und Regulierung zur Nachhaltigkeit

EGB-Entschließungen

ETUI-Veröffentlichungen

Andere Ressourcen