Mitdiesem Tool können Sie die wichtigsten Elemente der nationalen Gesetze zur Umsetzung der SE-Richtlinie (2001/86/EG) in verschiedenen Ländernvergleichen.
Die EU-Mitgliedstaaten (sowie Norwegen, Island und Liechtenstein) hatten bei der Umsetzung der SE-Richtlinie in vielen Punkten Spielraum. Bis zum 8. Oktober 2004 musste jedes Land spezielle Umsetzungsvorschriften erlassen haben, die diese Punkte regeln. Für die Aushandlung einer Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung bedeutet dies, dass in einigen Fragen die SE-Gesetzgebung des Landes, in dem die Gesellschaft ihren Sitz haben soll, anwendbar ist (z.B. bei den Regelungen zur Finanzierung des BVG). Andere Angelegenheiten werden jedoch durch die verschiedenen nationalen SE-Gesetze der betreffenden Länder geregelt (z.B. die Ernennung der nationalen Vertreter im BVG).
Die Länderberichte wurden von Lionel Fulton(Labour Research Department) für worker-participation.eu verfasst.