Bitte besuchen Sie: Unternehmensmitbestimmung | Worker Participation (worker-participation.eu)
Situation in Europa im Jahr 2015
In 19 der 31 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es gesetzliche Regelungen zur Vertretung der Arbeitnehmer im Vorstand. Selbst in Ländern, in denen es keine gesetzlichen Regelungen gibt, wie in Italien und Belgien, gibt es (wenn auch nur in Ausnahmefällen) Fälle, in denen Arbeitnehmervertreter aufgrund eines Tarifvertrags im Vorstand des Unternehmens sitzen. Verfügbar in EN, DE und FR.
Je nach der Unternehmensstruktur in dem jeweiligen Mitgliedstaat können die Arbeitnehmervertreter entweder im Vorstand (in einem monistischen System mit nur einem Verwaltungsrat) oder im Aufsichtsrat (in einem dualistischen System mit einem Vorstand und einem Aufsichtsrat) sitzen. In jedem Land hat sich ein spezifisches System entwickelt, und die Vertretung (auf Vorstandsebene) ist immer in den größeren Kontext des nationalen Systems der Arbeitsbeziehungen eingebettet. Daher unterscheidet sich die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.