Obwohl die einzelnen Länder aufgrund ihrer unterschiedlichen Erfahrungen unterschiedliche Merkmale aufweisen, gibt es auch gemeinsame Trends. In diesem Abschnitt wird die Situation in ganz Europa in sechs Schlüsselbereichen zusammengefasst.
Gewerkschaften
Die Gewerkschaften spielen in allen untersuchten Ländern eine wichtige Rolle, auch wenn der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind (gewerkschaftlicher Organisationsgrad), sehr unterschiedlich ist und der Organisationsgrad nicht der einzige Hinweis auf die Fähigkeit der Gewerkschaften ist, Arbeitnehmer zu mobilisieren. In den meisten europäischen Staaten gibt es mehrere konkurrierende Gewerkschaftsbünde, die häufig aus politischen Gründen gespalten sind, auch wenn ideologische Differenzen heute vielleicht weniger wichtig sind als früher. Und in vielen Gewerkschaftsbünden gibt es mächtige Einzelgewerkschaften.
Kollektivverhandlungen
Tarifverhandlungen sind das Mittel, mit dem Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaften die Bedingungen für ihre Beschäftigung aushandeln können. Der Deckungsgrad, d. h. der Anteil der Arbeitnehmer, deren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverhandlungen festgelegt werden, ist in Europa sehr unterschiedlich. Und diese Zahl wird immer wichtiger, denn eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 verpflichtet die Regierungen zum Handeln, wenn die Abdeckung unter 80 % liegt. Auch die Ebene, auf der verhandelt wird, ist unterschiedlich: Einige Vereinbarungen gelten für eine ganze Branche, andere nur für einen Arbeitgeber oder manchmal nur für einen Teil eines einzelnen Betriebs.
Betriebliche Interessenvertretung
Die betriebliche Interessenvertretung spielt eine Schlüsselrolle bei der Verteidigung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Strukturen sind in Europa unterschiedlich und umfassen sowohl die Vertretung durch lokale Gewerkschaftsgremien als auch durch Betriebsräte - oder ähnliche Strukturen, die von allen Arbeitnehmern gewählt werden. Am häufigsten sieht das Gesetz sowohl Gewerkschaften als auch Betriebsräte oder betriebsratsähnliche Strukturen vor, aber in fünf Ländern gibt es nur Betriebsräte und in acht Ländern erfolgt die betriebliche Interessenvertretung im Wesentlichen durch die Gewerkschaften. Erhebliche Unterschiede gibt es auch bei den Aufgaben und Rechten der betrieblichen Vertreter, der Art ihrer Wahl, ihrem Schutz und den ihnen zur Verfügung stehenden Freistellungen, Schulungen und sonstigen Ressourcen.
Unternehmensmitbestimmung
Arbeitnehmervertreter auf der höchsten Ebene eines Unternehmens - im Vorstand oder, in einigen Ländern, im Aufsichtsrat - geben den Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen gewissen Einfluss auf die strategische Entscheidungsfindung zu nehmen. In 14 der 30 untersuchten Staaten gibt es sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor eine Unternehmensmitbestimmung, in fünf weiteren nur in Teilen des öffentlichen Sektors. Die nationalen Schwellenwerte, ab denen eine Unternehmensmitbestimmung vorgeschrieben ist, reichen von 25 bis 1.000, und die Zahl der von Arbeitnehmervertretern gehaltenen Sitze in den Leitungsorganen reicht von nur einem bis zur Hälfte aller Sitze. Auch bei der Auswahl der Arbeitnehmervertreter gibt es Unterschiede, und in einem Land, den Niederlanden, sind die gewählten Verwaltungsratsmitglieder weit von den Interessen der Arbeitnehmer entfernt.
Repräsentation auf europäischer Ebene
Europäische Betriebsräte (EBR) und ähnliche Strukturen sind ein Mechanismus zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene, in dem Arbeitnehmervertreter aus den betreffenden Ländern in einem einzigen Gremium zusammengeschlossen sind. Ihre Arbeitsweise wird in einer Vereinbarung mit dem betreffenden Unternehmen festgelegt. Die Regeln, die darüber entscheiden, wer diese Vereinbarung aushandelt, sind jedoch in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt und spiegeln im Allgemeinen die bestehenden Strukturen in den betreffenden Ländern wider.
Vertretung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
Die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes an ihrem Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Sicherheit. In allen untersuchten Ländern gibt es Strukturen für die Arbeitnehmervertretung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Allerdings gibt es Unterschiede in der Art und Weise, wie diese Vertretung organisiert ist. Die am häufigsten anzutreffende Struktur ist eine Kombination aus Arbeitnehmervertretern für Sicherheit und Gesundheitsschutz mit eigenen Befugnissen und einem gemeinsamen Ausschuss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In anderen Staaten gibt es jedoch nur gemischte Ausschüsse, in einigen nur Arbeitnehmervertreter, während in anderen der bestehende Betriebsrat die Hauptrolle spielt. Auch bei der Auswahl der Arbeitsschutzvertreter, den Schwellenwerten, ab denen die Gremien eingerichtet werden müssen, und den Befugnissen, die sie haben, gibt es Unterschiede.
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