Obwohl jedes Land unterschiedliche Merkmale aufweist, die aus den verschiedenen Erfahrungen resultieren, gibt es auch gemeinsame Trends. In diesem Abschnitt wird die Situation in ganz Europa in sechs Schlüsselbereichen zusammengefasst.

Gewerkschaften

Die Gewerkschaften spielen in allen untersuchten Ländern eine wichtige Rolle, auch wenn der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind (Organisationsgrad), sehr unterschiedlich ist und der Organisationsgrad nicht der einzige Hinweis auf die Fähigkeit der Gewerkschaften ist, Arbeitnehmer zu mobilisieren. In den meisten europäischen Staaten gibt es mehrere konkurrierende Gewerkschaftsbünde, die oft aus politischen Gründen gespalten sind, auch wenn ideologische Differenzen heute weniger wichtig sind als in der Vergangenheit. Darüber hinaus gibt es in vielen Gewerkschaftsbünden mächtige Einzelgewerkschaften.

Kollektivverhandlungen

Tarifverhandlungen sind das Mittel, mit dem Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaften die Bedingungen für ihre Beschäftigung aushandeln können. Die Abdeckung, d.h. der Anteil der Arbeitnehmer, deren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverhandlungen festgelegt werden, ist in Europa sehr unterschiedlich. Diese Zahl wird immer wichtiger, denn eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 verpflichtet die Regierungen zum Handeln, wenn die Abdeckung unter 80% liegt. Auch die Ebene, auf der verhandelt wird, ist unterschiedlich: Einige Vereinbarungen gelten für eine ganze Branche, andere nur für einen Arbeitgeber oder manchmal nur für einen Teil eines einzelnen Betriebs.

Betriebliche Interessenvertretung

Die betriebliche Arbeitnehmervertretung spielt eine Schlüsselrolle bei der Verteidigung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Strukturen variieren in Europa und umfassen sowohl die Vertretung durch lokale Gewerkschaftsgremien als auch durch Betriebsräte - oder ähnliche Strukturen, die von allen Arbeitnehmern gewählt werden. Die häufigste Regelung ist, dass das Gesetz sowohl Gewerkschaften als auch Betriebsräte oder betriebsratsähnliche Strukturen vorsieht. In fünf Ländern gibt es jedoch nur Betriebsräte und in acht Ländern erfolgt die betriebliche Vertretung im Wesentlichen durch die Gewerkschaften. Erhebliche Unterschiede gibt es auch bei den Aufgaben und Rechten der Arbeitnehmervertreter in Bezug auf ihre Auswahl, den Schutz, den sie genießen, und die ihnen zur Verfügung stehenden Freistellungen, Schulungen und sonstigen Ressourcen.

Arbeitnehmervertretung auf Vorstandsebene

Arbeitnehmervertreter auf der höchsten Ebene eines Unternehmens - im Vorstand oder, in einigen Ländern, im Aufsichtsrat - geben den Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen gewissen Einfluss auf die strategische Entscheidungsfindung zu haben. In 14 der 30 untersuchten Staaten gibt es sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor eine Arbeitnehmervertretung auf Vorstandsebene, in vier weiteren Ländern nur in Teilen des öffentlichen Sektors. Die nationalen Schwellenwerte, ab denen eine Arbeitnehmervertretung auf Vorstandsebene erforderlich ist, liegen zwischen 25 und 1.000, und die Zahl der von Arbeitnehmervertretern gehaltenen Sitze auf Vorstandsebene reicht von nur einem bis zur Hälfte der Gesamtzahl. Auch bei der Auswahl der Arbeitnehmervertreter gibt es Unterschiede, und in einem Land, den Niederlanden, sind die gewählten Vorstandsmitglieder weit von den Interessen der Arbeitnehmer entfernt.

Gesundheit und Sicherheit

Die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Sicherheit. In allen untersuchten Ländern gibt es Strukturen für die Arbeitnehmervertretung im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Allerdings gibt es Unterschiede in der Art und Weise, wie diese Vertretung organisiert ist. Die am häufigsten anzutreffende Struktur ist eine Kombination aus Arbeitnehmervertretern für Gesundheit und Sicherheit mit eigenen Befugnissen und einem gemeinsamen Ausschuss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In anderen Staaten gibt es jedoch nur gemeinsame Ausschüsse, in einigen nur Arbeitnehmervertreter, während in anderen der bestehende Betriebsrat die Hauptrolle spielt. Auch bei der Auswahl der Arbeitsschutzvertreter, den Schwellenwerten, ab denen die Gremien eingerichtet werden müssen, und den Befugnissen, die sie haben, gibt es Unterschiede.

Vertretung auf europäischer Ebene

Europäische Betriebsräte (EBR) und ähnliche Strukturen bieten einen Mechanismus zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene, wobei Arbeitnehmervertreter aus den betreffenden Ländern in einem einzigen Gremium zusammengeführt werden. Die Art und Weise, wie sie arbeiten, wird in einer Vereinbarung mit dem betreffenden Unternehmen festgelegt. Die Regeln, die bestimmen, wer diese Vereinbarung aushandelt, sind jedoch in der nationalen Gesetzgebung festgelegt und spiegeln im Allgemeinen die bestehenden Strukturen in den betreffenden Ländern wider.

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