Obwohl die einzelnen Länder aufgrund ihrer unterschiedlichen Erfahrungen unterschiedliche Merkmale aufweisen, gibt es auch gemeinsame Trends. In diesem Abschnitt wird die Situation in ganz Europa in sechs Schlüsselbereichen zusammengefasst.

Gewerkschaften

Die Gewerkschaften spielen in allen untersuchten Ländern eine wichtige Rolle, auch wenn der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind (gewerkschaftlicher Organisationsgrad), sehr unterschiedlich ist, und der Organisationsgrad ist nicht der einzige Indikator für die Fähigkeit der Gewerkschaften, Arbeitnehmer zu mobilisieren. In den meisten europäischen Staaten gibt es mehrere konkurrierende Gewerkschaftsbünde, die oft aus politischen Gründen gespalten sind, auch wenn ideologische Differenzen heute vielleicht weniger wichtig sind als früher. Darüber hinaus gibt es in vielen Gewerkschaftsbünden mächtige Einzelgewerkschaften.

Kollektivvertragsverhandlungen

Bei Tarifverhandlungen können die Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaften die Bedingungen für ihre Beschäftigung aushandeln. Der Deckungsgrad, d. h. der Anteil der Arbeitnehmer, deren Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverhandlungen festgelegt werden, ist in Europa sehr unterschiedlich. Diese Zahl wird immer wichtiger, denn eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 verpflichtet die Regierungen zum Handeln, wenn die Abdeckung unter 80 % liegt. Auch die Ebene, auf der verhandelt wird, ist unterschiedlich: Einige Vereinbarungen gelten für eine ganze Branche, andere nur für einen Arbeitgeber oder manchmal nur für einen Teil eines einzelnen Betriebs.

Betriebliche Interessenvertretung

Die betriebliche Interessenvertretung spielt eine Schlüsselrolle bei der Verteidigung und Förderung der Interessen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die Strukturen sind in Europa unterschiedlich und umfassen sowohl die Vertretung durch lokale Gewerkschaftsgremien als auch durch Betriebsräte - oder ähnliche Strukturen, die von allen Arbeitnehmern gewählt werden. Am häufigsten sieht das Gesetz sowohl Gewerkschaften als auch Betriebsräte oder betriebsratsähnliche Strukturen vor. In fünf Ländern gibt es jedoch nur Betriebsräte, und in acht Ländern erfolgt die betriebliche Interessenvertretung im Wesentlichen durch die Gewerkschaften. Erhebliche Unterschiede gibt es auch bei den Aufgaben und Rechten der betrieblichen Interessenvertreter in Bezug auf ihre Auswahl, den Schutz, den sie genießen, und die ihnen zur Verfügung stehenden Freistellungen, Schulungen und sonstigen Ressourcen.

Unternehmensmitbestimmung auf Vorstandsebene

Arbeitnehmervertreter auf der höchsten Ebene eines Unternehmens - im Vorstand oder, in einigen Ländern, im Aufsichtsrat - geben den Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen gewissen Einfluss auf die strategische Entscheidungsfindung zu nehmen. In 14 der 30 untersuchten Länder gibt es sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor eine Unternehmensmitbestimmung, in vier weiteren Ländern ist sie nur in Teilen des öffentlichen Sektors vorhanden. Die nationalen Schwellenwerte, ab denen eine Unternehmensmitbestimmung vorgeschrieben ist, liegen zwischen 25 und 1.000, und die Zahl der von Arbeitnehmervertretern gehaltenen Sitze in den Leitungsorganen reicht von einem bis zur Hälfte aller Sitze. Auch bei der Auswahl der Arbeitnehmervertreter gibt es Unterschiede, und in einem Land, den Niederlanden, sind die gewählten Vorstandsmitglieder weit von den Interessen der Arbeitnehmer entfernt.

Gesundheit und Sicherheit

Die Anhörung und Unterrichtung der Arbeitnehmer in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit der Arbeitnehmer. In allen untersuchten Ländern gibt es Strukturen für die Arbeitnehmervertretung im Bereich Gesundheit und Sicherheit. Allerdings gibt es Unterschiede in der Art und Weise, wie diese Vertretung organisiert ist. Die am häufigsten anzutreffende Struktur ist eine Kombination aus Arbeitnehmervertretern für Sicherheit und Gesundheitsschutz mit eigenen Befugnissen und einem gemeinsamen Ausschuss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In anderen Staaten gibt es jedoch nur gemischte Ausschüsse, in einigen nur Arbeitnehmervertreter und in anderen spielt der bestehende Betriebsrat die Hauptrolle. Auch bei der Auswahl der Arbeitsschutzvertreter, den Schwellenwerten für die Einrichtung von Gremien und den Befugnissen, die diese haben, gibt es Unterschiede.

Vertretung auf europäischer Ebene

Europäische Betriebsräte (EBR) und ähnliche Strukturen bieten einen Mechanismus zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene, wobei die Arbeitnehmervertreter aus den betreffenden Ländern in einem einzigen Gremium zusammengeführt werden. Ihre Arbeitsweise wird in einer Vereinbarung mit dem betreffenden Unternehmen festgelegt. Die Regeln, die darüber entscheiden, wer diese Vereinbarung aushandelt, sind jedoch in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegt und spiegeln im Allgemeinen die bestehenden Strukturen in den betreffenden Ländern wider.

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